Mieterverein
Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die rechtlich zulässig sind. Das sind Betriebskosten, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen.
Diese Liste zeigt Euch, was alles drauf stehen darf. Sollte auf Eurer Nebenkostenabrechnung ein weiterer Punkt vermerkt sein, den Ihr hier nicht findet, ist das unzulässig.
Zulässige Heiz- und Nebenkosten
Heizkosten
Warmwasser
Wasser
Abwasser
Kehricht
Hauswart
Treppenhausreinigung
Lift
TV-Gebühren
Allgemeinstrom
Waschmaschine
Gartenpflege
Schneeräumung
Serviceabos
Verwaltungskosten (Verwaltungshonorar, Verwaltungskostenpauschale etc.)
Diverse Betriebskosten
Versicherungen
Steuern
Brandschutzkosten
Bewachungskosten
Auszüge aus dem Mietrecht (OR / VMWG)
Hier nachprüfen
Über die Homepage des deutschen Mieterbundes könnt Ihr Eure Betriebskostenabrechnung auch online nachprüfen.
Zum Betriebskostenspiegel gelangt Ihr hier mit einem Klick